Sie sind hier: Wellness
Weiter zu: Immobilien
Allgemein:
Inhalt
Impressum
Kontakt
Freibad
Freibad
-
Ein Hallenbad ist ein in geschlossenen Räumen angelegtes Schwimmbad.
-
Für die Benutzung der Anlagen wird normalerweise eine Gebühr erhoben, wobei diese bei den meisten kommunalen Bädern nicht kostendeckend ist.
-
Öffentliche Hallenbäder bestehen im Allgemeinen aus folgenden Raumgruppen:
-
Schwimmhalle mit einem oder mehreren Schwimmbecken (z. B. Schwimmerbecken und Nichtschwimmerbecken, gelegentlich auch ein Sprungbecken) und den Beckenumgängen
-
Nebenräume für den Badegast (etwa Foyer, Umkleiden, Toiletten, Duschen, oftmals auch gastronomische Einrichtungen)
-
Nebenräume für das Personal (etwa Personalumkleiden)
-
Nebenräume für die Technik (vor allem für die Wasseraufbereitung)
-
Ein Freibad ist eine im Freien angelegte öffentliche Badeanstalt. Diese Anlage besteht neben der eigentlichen Schwimmgelegenheit auch aus Umkleidekabinen, Toiletten, Liegeflächen und wird von Aufsichtspersonen überwacht. Für die Benutzung der Anlagen wird normalerweise eine Gebühr erhoben.
Abbildung: zurück -
Gehe zu:
Sauna Wellness-Oase