Sie sind hier: Menschenrechte
Weiter zu: Staates-Schweiz
Allgemein:
Inhalt
Impressum
Kontakt
Menschen
Humanismus
Völkerrechte
Als Menschenrechte werden subjektive Rechte bezeichnet, die jedem Menschen gleichermaßen zustehen.
Das Konzept der Menschenrechte geht davon aus, dass alle Menschen allein aufgrund ihres Menschseins mit gleichen Rechten ausgestattet und dass diese egalitär begründeten Rechte universell, unveräußerlich und unteilbar sind.
Die Idee der Menschenrechte ist eng verbunden mit dem Humanismus und der im Zeitalter der Aufklärung entwickelten Idee des Naturrechtes.
Abbildung: zurück -